Ex-Füchse #120101, 05. Oktober 2016, um 21:11
akaSilberfux
08. Oktober 2015, um 23:19
Es war ein Zivilverfahren. Dort habe ich behauptet, dass er
mich beleidigt hat. Zur mündlichen Verhandlung ist er zweimal nicht
erschienen, sodass mein Vortrag als richtig gilt. Ein Nachweis war daher
nicht notwendig.
Bestraft wird im Zivilverfahren gar nicht. Er wurde verpflichtet,
bestimmte Beleidigungen zukünftig zu unterlassen. Beleidigt er mich
trotzdem und kann ich das nachweisen, setzt das Gericht eine Strafe
fest.
Ex-Füchse #120101, 05. Oktober 2016, um 21:13
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Ex-Füchse #120101, 05. Oktober 2016, um 21:13
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Ex-Füchse #120101, 05. Oktober 2016, um 21:14
Er wurde verpflichtet,
bestimmte Beleidigungen zukünftig zu unterlassen.
Ex-Füchse #120101, 05. Oktober 2016, um 21:14
LOL LOL LOL
Ex-Füchse #120101, 05. Oktober 2016, um 21:15
gerade gelesen der SEPPL wurde gemustert.
LOL LOL LOL