Formal2, 06. Juli 2015, um 07:00
was reicht für eine Strafanzeige??
Muß man diese Sticks nicht auch auf einen Namen anmelden? Irgendwo im
Hinterkopf habe ich, daß ich meine Daten angeben mußte, um surfen zu
können.
Selbst wenn derjenige nicht seinen eigenen Namen nutzt, kann man zuschlagen.
Zuschlagen können sowohl der Betreiber, als auch jeder, der durch
pornographische Bilder belästigt wurde. Muß im 1. Schritt kein Geld
kosten, sondern nur Uhrzeit, Ort und Ereignis festhalten und bei der
nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige
gegen Unbekannt erstatten (oder bei der eigenen Staatsanwaltschaft,
ansässig am zuständigen Landgericht). Wenn dann der Name des Schädigers
festgestellt wurde (Vermutungen reichen in einem Rechtsstaat nun einmal
nicht), kann man auch zivilrechtlich Zunder geben. Da brauch man dann
allerdings deutlich mehr als einen Hunderter..
Formal2, 06. Juli 2015, um 07:00
Wenn dann der Name des Schädigers
festgestellt wurde (Vermutungen reichen in einem Rechtsstaat nun einmal
nicht), kann man auch zivilrechtlich Zunder geben. Da brauch man dann
allerdings deutlich mehr als einen Hunderter..
Formal2, 06. Juli 2015, um 07:01
Da brauch man dann
allerdings deutlich mehr als einen Hunderter..
Formal2, 06. Juli 2015, um 07:06
https://www.fuchstreff.de/forum/diskussionen/...
Da hat wohl ein RA was von sich gegeben
lysania, 06. Juli 2015, um 09:15
Ach Dummbauer, Du bist zu einfach zu erkennen...
Filter adjusted.
Formal2, 06. Juli 2015, um 09:56
Vielleicht soll der Dummbauer auch erkannt werden.
LOL LOL LOL
Dumm-Anwälte Pruuuuussssttt
Formal2, 06. Juli 2015, um 10:06
was für einen Drecksack er vertritt.