Unterhaltung: @ BiLDCHENWERFER

Formal2, 10. Juli 2015, um 20:10
zuletzt bearbeitet am 13. Juli 2015, um 13:35

Leider kann ich deine Pn nicht Pn-mässig beantworten.

Darum die Antwort hier:

Nein zum Versäumnisurteil ist es nicht gekommen, weil ich durch meinen Anwalt das unterbunden habe.

Eine reine Lüge vom ***, der sich äusserst schlechter Rechtsberatung bedient.

Er soll mal ein AZ mit dem Versäumnisurteil benennen.

Der "Drecksack" hat ihm das Genick gebrochen.

Formal2, 10. Juli 2015, um 20:12

Ahhso, der Unschuldige muss weiterhin seine Unschuld nicht beweisen.

LOL LOL LOL LOL LOL

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