Ex-Füchse #108529, 14. August 2016, um 17:20
zuletzt bearbeitet am 14. August 2016, um 17:28
Hallo,
habe zu folgender Frage ad hoc nichts gefunden im Web bzw. im ES:
Für den Hochzeiter bzw. denjenigen, der eingeheiratet hat: "Verschiebt" man da die Kreuzdame bei der Berechnung des eigene Erwartungswertes bzw. der An-/Absagehöhen?
In Zahlen: Der Hochzeiter hat ja zwei Kreuzdamen mit *jeweils* 20 Punkten für den EW (vereinfacht, lt. ES sind es ja 15-20 Punkte).
Re-Ansage bei *Normalspiel* ist bei Erwartungswert von min 75 für einen der Re-Partner.
Wie ist das bei der Hochzeit? Logisch wäre es für mich, wenn der Hochzeiter einen Mindest-EW von 75+20=95 braucht bzw. derjenige, der eingeheiratet hat von 75-20=55.
Natürlich beeinflussen die Findungsstiche auch den EW, aber das ist nicht meine Frage.
SchwillTiger, 14. August 2016, um 21:15
Findungsstich(e) + 35 Augen für die Alten (je nachdem, ob ne Dulle gefallen ist steigt und fällt der EW der Alten).
Neben den Alten rechnet man ja grundsätzlich damit, dass der p ohne Stärken oder Schwächen 30 Augen macht, da man Kontra mit 90 und Re mit 75 Augen (45 Augen vom Partner minus die Alte = 30 Augen).
Wenn der Findungsstich 25 Augen brachte und die Braut eben noch 35 Augen macht, kann der Bräutigam mit 60 Augen Re sagen. Die Braut mit 90 Augen.
Das wäre mein Vorschlag.
Ex-Füchse #101551, 15. August 2016, um 00:20
Nach dem Heiraten sitzt der Bräutigam an 1.
Auf beiden Spielern bekannte Stärken (v.a. die gesehenen Stiche) tätigt der weiter hinten sitzende Spieler, also der Hochzeiter, die Ansage zum letztmöglichen Zeitpunkt.
Mit etwas Zusatzstärke hat der Bräutigam ein Zögern.
Mit vielen Zusatzstärken har der Bräutigam ein Re.
SchwillTiger, 15. August 2016, um 09:15
@TerryTate: ist der Ansatz falsch oder bist du grundsätzlich kein Freund von Erwartungswertgeschichten?
Falls ersteres: Wo ist der Denkfehler?