Frollein_Schmutz, 20. Januar 2017, um 12:28
Die Frage kann Dir wohl nur die Behörde beantworten.
Dem Schreiben kann man jedenfalls entnehmen, dass Deinem Dackel nicht vorgeworfen wird, geblitzt worden zu sein oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen zu haben.
Das ist ja schon mal etwas Positives
SpanischerGockel, 20. Januar 2017, um 13:12
was war das nun wieder. kann keine der 2 genannten Kategorien erkennen, unter denen gewisse Leute ausschliesslich im freiem Forum posten wollten, wie mehrfach angekündigt?
grubhoerndl, 20. Januar 2017, um 18:08
das schreiben ist dahingehend wirr, daß zum zeitpunkt des endes der versicherungsvertrages keine angaben gemacht werden.
sollte der vertrag im märz 2015 beendet worden sein oder später, ist alles in butter. im gegenteiligen fall, war der dackel nicht versichert für einen gewissen zeitraum. ob das an sich eine owi darstellt, entzieht sich meiner kenntnis, mein gefühl sagt eher nein.
dabei ist es unerheblich, daß du 9 monate zu lang hundesteuer entrichtet hast; falls noch nicht verjährt, könntest du diese zurückfordern.
zusammengefaßt: 1. ungefährliches schreiben eines offenbar wenig kompetenten staatsbediensteten. 2. mein mitgefühl für das ableben deines zamperls.
Doc_Jule, 20. Januar 2017, um 20:11
ich weiß nicht, ob diese Regelung auch in Niedersachsen gilt. Hier in HH muss man seinen Hund beim "Hunderegister" unter Angabe der Transpondernummer und der Hundehalterhaftpflichtversicherung anmelden. Diese leitet dann die Information, dass ein Hund gehalten wird, automatisch an das zuständige Finanzamt (in HH das "Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz") weiter. Die 3 "Stellen" Steuer, Haftpflichtversicherer und Registierungsbehörde, kommunizieren also. In nehme an, dass du aus finanziellen Gründen zwar deinen verstorbenen Hund bei der Versicherung abgemeldet hast, aber nicht bei der Steuer. Der Versicherer wird die Abmeldung an die zuständige Behörde gemeldet haben, wenn es auch in Niedersachsen inzwischen eine Versicherungspflicht gibt.
Ex-Füchse #113540, 20. Januar 2017, um 21:51
Dieser Eintrag wurde entfernt.
Doc_Jule, 21. Januar 2017, um 19:13
im Übrigen lese ich "Sie waren über die Mitteilung der VGH bezüglich des Endes des Vertrages
bezüglich der Haftpflichtversicherung für den Hund der Rasse
"Zwergdackel" informiert worden." so, dass die Behörde, die dich zur Beibringung von Belegen über das Ableben des Hndes auffordert, von der Versicherung benachrichtigt wurde und dich daraufhin angeschrieben hatte.....