Unterhaltung: virtuelles Hausrecht

Murmelinchen, 28. Januar 2017, um 12:13

Aus gegebenem Anlass einmal hier die Frage gestellt, ob es dem Betreiber eines Portals gestattet ist, willkürlich Beiträge zu löschen.
Die Frage geht auch an die anwesenden Fachleute der Jurisprudenz.

Ich denke:
Erst einmal per Gesetz nein, es gibt kein automatisches virtuelles Hausrecht für die Betreiber von Portalen, die deutlich den Zweck der Diskussion und Meinungsäußerung haben.

Per AGB vermutlich ja.
Bei den Fuchstreff.de AGB kann ich Stand heute keinen diesbezüglichen Passus entdecken.

Das beschriebene Nutzungsrecht schließt deutlich nicht die willkürliche Löschung mit ein.

Leider ist es hier so, dass manche Beiträge entfernt werden, weil sie einen Inhalt haben, der mit dem einen oder Paragraphen des STGB in Konflikt kommen könnte oder aber mit den AGB; aber andererseits Beiträge, die ebenfalls diese Kriterien erfüllen nicht gelöscht werden.
Während des Spielens geschehen diverse Beleidigungen und es heißt, online müsse man halt mit raueren Sitten rechnen.

Das bedeutet, dass es offenbar mindestens zweierlei Maß gibt.

Weiter gibt es dann Löschungen von ganzen Threads (also auch von allen jenen Posts, die in keiner Weise mit einem der o.g. Bedingungen zusammen zu bringen sind und lediglich Antworten auf das eine oder andere darstellen, obwohl es ein leichtes wäre, nur die entsprechende Nachricht zu modifizieren und ggf. eine Information hierzu zu geben.

akaSilberfux, 28. Januar 2017, um 12:19

Der Betreiber darf jederzeit die Tür schließen, also das Forum abschalten, ob mit oder ohne AGB. Der Nutzer bräuchte ein Recht, welches den Anbieter verpflichtet, weiterhin ein Forum zur Verfügung zu stellen.
Posts löschen, Stränge löschen - alles das wären minderschwere Eingriffe, bei denen ich nur kleine Problem sehe. Schwierigkeiten würde ich erkennen, wenn der Betreiber Posts ändert oder sinnentstellend eingreift und dadurch jemanden der Strafverfolgung aussetzt.
Das Recht bildet allerdings auch nur einen sehr weiten Rahmen, in dem zwischen dumm-dreist und weise vieles möglich ist.

Yorgo, 28. Januar 2017, um 12:25

Murmel, im Fuchstreff ist die AGB mit seinen Ausführungsbestimmungen maßgeblich!

Murmelinchen, 28. Januar 2017, um 12:39
zuletzt bearbeitet am 28. Januar 2017, um 12:39

Die Pflicht zur Bereitstellung des Portals sehe ich auch nicht.
Aber wenn man es bereit stellt, so gibt es eine Pflicht zur Löschung von Beiträgen, die mit dem STGB in Konflikt kommen, auch wenn der 185 nur auf Antrag in Betracht kommt.

Auch dürfen Straftaten nicht begünstigt werden.

Korrespondierend zu der Verantwortung eines Portalbetreibers für sein Portal muss geklärt werden, wie und unter welchen Voraussetzungen er intern gegen Benutzer vorgehen kann.

Zwischen dem Anbieter und Nutzer besteht eine mietvertragliche Beziehung.Es kann insofern kein Benutzer einfach aus dem Forum geworfen werden.Die Löschung eines Accounts stellt eine Kündigung dar, die eine Berechtigung haben muss.

Aus dem vorgenannten Vertrag ergibt sich eine sogenannte wechselseitige Rücksichtspflicht, die eben genau impliziert, dass nicht grundlos Beiträge (also nur jene, die unter die vorgenannten Bedingungen fallen) gelöscht werden DÜRFEN.

Yorgo, 28. Januar 2017, um 12:40

Humbug

Murmelinchen, 28. Januar 2017, um 12:41

Horst, das ist wirklich Unsinn.

Murmelinchen, 28. Januar 2017, um 12:52

THHEO, es gibt einen solchen Passus in den AGB nicht, wie ihn Horst beschreibt, dass Sperrungen und Löschungen von Usern ganz im Ermessen von fuchstreff.de liegen.
Und wenn es ihn gäbe, wäre er ungültig.

Aka hat natürlich nicht das Gleiche geschrieben, wie Horst.

Murmelinchen, 28. Januar 2017, um 13:00

Genau, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Da steht wohl 'bei Verstößen'.

Und von denen rede ich nicht.

Murmelinchen, 28. Januar 2017, um 13:08

Nein, Horst, noch einmal, meine Ausführungen beziehen sich auf Löschungen von Beiträgen, die eben NICHT diese Kriterien erfüllen.

zur Übersichtzum Anfang der Seite