Unterhaltung: Am Rande: Urteil der Woche

Ex-Füchse #113540, 01. Juni 2017, um 13:44

http://www.focus.de/digital/internet/facebook/facebook-urteil-eltern-erhalten-keinen-zugang-zu-konten-ihrer-verstorbenen-kinder_id_7200996.html

Goldmurks, 01. Juni 2017, um 14:12

Dafür 👍

Ex-Füchse #113540, 01. Juni 2017, um 14:15

Ich kann den Ärger der Eltern über dieses Urteil nachvollziehen.

Ex-Füchse #4596, 01. Juni 2017, um 14:18

Wirklich? Is aber schon ein schwieriges Thema

sprachlos, 01. Juni 2017, um 14:18

und ich kann das urteil gut nachvollziehen.
ohne das der chatpartner zustimmt,
sollte der chat vertraulich bleiben.

nur damit die eltern ihr gewissen beruhigen können,
muss man nicht rechte dritter verletzen.

Ex-Füchse #113540, 01. Juni 2017, um 14:28
zuletzt bearbeitet am 01. Juni 2017, um 14:32

Würdest du dich nicht dafür interessieren, ob dein Sohn oder deine Tochter Hinweise auf Suizidgedanken bei Facebook gegeben hat? War gestern Thema in der Tagesschau. Natürlichist da bei einer Herausgabe von Facebook der Datenschutz anderer User betroffen. Aber das ist doch so etwas wie ein letztes Vermächtnis. Ich finde das grauselig, dass so etwas im Netz untergeht.

Das letzte Wort ist noch nicht in dieser Angelegenheit gesprochen.

Kann natürlich auch sein, dass wenn Daten herausgegeben werden, dann Facebook als Betreiber durch die Eltern mit in Verantwortung genommen wird. Könnte ich mir vorstellen. Ist ein sehr sensibles Thema.

Ex-Füchse #4596, 01. Juni 2017, um 14:40

Wenn es der Wunsch des Kindes war, den Eltern ihre Beweggründe zu offenbaren, gäbe es die Möglichkeit eines Abschiedsbrief. Vielleicht gibt es ja auch ein Recht Geheimnisse mit ins Grab zu nehmen.

Wenn sich die Eltern für ihr Kind interessieren haben sie schlicht den falschen Zeitpunkt gewählt, den zu dem sie nixmehr beeinflussen können.

Goldmurks, 01. Juni 2017, um 14:40

Freak, bei Dir is auch einiges schiefgelaufen!
Gibt es eigentlich EIN EINZIGES Thema, zu dem Du mal keinen Dünnschiss schreiben musst?

sprachlos, 01. Juni 2017, um 14:41

das die eltern neugierig sind,
ist klar,
aber das heist noch lange nicht,
das sie ein recht auf offenlegung haben.
da sind auch rechte anderer betroffen.

Goldmurks, 01. Juni 2017, um 14:45

Wenn die Eltern zu Lebzeiten keinen Zugang zum Account hatten, wird das seine Gründe gehabt haben.
Warum sich da post filialis mortem was dran ändern sollte, erschließt sich mir nich.

soli, 01. Juni 2017, um 14:47

Wie Murks (was spielfreak betrifft)

Goldmurks, 01. Juni 2017, um 14:48

Freak, Dein Geseier is und bleibt in diesem Zusammenhang Dünnschiss; es geht völlich am Thema vorbei.

Ich nehme mir nach wie vor das Recht raus (Stichwort: Freies Forum), Dich darauf hinzuweisen, dass ich Dein Geschreibsel (wie so oft) für Müll halte.

sprachlos, 01. Juni 2017, um 14:48

wenn ein staatsanwalt
ermitteln würde,
dann wäre die sache anders zu berwerten,
dann ginge es um die aufklärung eines verbrechens.

aber das ist hier nicht der fall,
nur weil die eltern nach einer erklärung suchen.

Lappen, 01. Juni 2017, um 15:01
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Goldmurks, 01. Juni 2017, um 15:03

Diskussion: PKW-Maut auf Autobahnen - ja oder nein?

Spielfreak: "Es ist eine Provokation, dass Autofahrer mit über 50 Sachen durch eine 30-Zone fahren. Es müssen hier verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden - vor allem im Bereich von Schulen."

In dieser Liga spielt Dein Geseier ganz vorne mit.
Traurich, aber isso.

Seb1904, 01. Juni 2017, um 15:21

1. Facebook ist Teufelswerk.
2. Es geht hier nicht um die vermuteten Versäumnisse von Eltern. Das moralinsaure Geseier ist also - hier hat der Murks Recht - fehl am Platze.
3. Gibt es eine Funktion bei fb im Sinne von: "Im Todesfall soll mein Account folgenden Personen zugänglich gemacht werden?"

Eine Rechteverletzung Dritter sehe ich hier nicht. Analogie: wenn ich erbe, erbe ich auch die Briefe des/der Verstorbenen. Da werden durch Lektüre auch keine Rechte verletzt.

sprachlos, 01. Juni 2017, um 15:39
zuletzt bearbeitet am 01. Juni 2017, um 15:40

das gericht zieht die Analogie
zu telefongesprächen, hat das verfassungsgericht
analog schon zu emails entschieden.

also nichts mit briefen oder tagebüchern
des verstorbenen.

zur Übersichtzum Anfang der Seite