Seb1904, 29. Oktober 2017, um 02:27
Manchmal stellt das Leben einen vor schwierige Fragen:
Vier Freunde von mir haben in Berlin ein Haus gefunden, in das sie einziehen möchten. Es ist unverhältnismäßig groß, in Zentraler Lage (Charlottenburg) gelegen, zu großen Teilen frisch renoviert und vergleichsweise mächtig günstig.
Einziger Haken: Als der Makler sie herumgeführt hat, gab es im Obergeschoss einen Raum (eines der fünf Schlafzimmer), der laut Vermieter nicht geöffnet werden darf und verschlossen bleiben muss. Weitere Fragen diesbezüglich hat er nicht beantwortet ("Wenn Ihnen das nicht gefällt - wir haben noch andere Interessenten").
Sie haben nun bis Montag Zeit, sich zu entscheiden, sind sich aber nicht sicher, ob das ne gute Idee ist.
Darf der Vermieter einen Raum überhaupt auf diese Art und Weise vorenthalten? Dürften meine Freunde sich nach Einzug Zugang zu dem Raum verschaffen, auch wenn es eigentlich verboten wurde?
Octopussy, 29. Oktober 2017, um 08:13
Bin kein Anwalt, aber wenn es "nur" vermietet ist, dann darf man den Raum nach meinem Rechtsverständnis natürlich nicht öffnen.
in einer Ferienwohnung gibt es ja auch häufig solche Räume, in denen der Vermieter seinen privaten Kam aufbewahrt.
Warum ein Makler so unpofessionell reagiert ist mir allerdings auch schleierhaft.
Octopussy, 29. Oktober 2017, um 08:17
zuletzt bearbeitet am 29. Oktober 2017, um 08:17
Ich würde vermuten, dass der Vermieter nur zeitweise weg ist (bspw. 2 Jahre im Ausland) und dann zurückkommt und Eigenbedarf anmeldet und man dann wieder ausziehen darf.
seinen Kram hat er eben in diesem Zimmer. Kommuniziert wird das nicht, weil ja die wenigisten befristet eine Wohnung suchen.
Fufa, 29. Oktober 2017, um 09:22
Klingt ja wie der Beginn eines Krimis........
Sag uns bitte Bescheid wie er ausgegangen ist!
Cabeza_doble, 29. Oktober 2017, um 09:53
Ich würde das Haus nicht mieten wollen, egal, wie schön oder preiswert es ist.
Wenn um das Zimmer so eine Geheimniskrämerei veranstaltet wird, dann stimmt da doch was nicht. Waffenlager, Drogenlabor, Bombenwerkstatt - weiß der Geier, was sich hinter der verschlossenen Tür verbirgt.
Ich wär das vorsichtig.
worstcase, 29. Oktober 2017, um 10:21
Das erinnert mich eher an "Der verbotene Schlüssel", "Mirrows", oder ähnliches. Nichts für mich.
Goldmurks, 29. Oktober 2017, um 10:27
Wenn man da nich einzieht, wird man vermutlich nie erfahren, was es mit dem Raum auf sich hat.
Daher UNBEDINGT zuschlagen
Cabeza_doble, 29. Oktober 2017, um 10:44
Irgendwann kann man vermutlich im Polizeibericht nachlesen, was es mit dem Raum auf sich hatte.
Wär mir jedenfalls lieber, als dass mir das Ding um die Ohren fliegt, weil darin Dynamit gelagert wurde, oder, dass einen die Polizei morgens wegen des Verdachtes auf Mittäterschaft (bei was auch immer) aus dem Bett holt und in Handschellen abführt.
Kvothe, 29. Oktober 2017, um 22:15
Was nicht geöffnet werden darf muss verschlossen bleiben, das wird schon immer so gewesen sein.
Obskur ist obszön - wähle.
raescha, 30. Oktober 2017, um 09:05
Ich empfehle den Tatort von gestern Abend anzusehen und die Entscheidung danach zu treffen.
akaSilberfux, 30. Oktober 2017, um 16:49
Den Mutigen gehört die Welt. Solange man keinen Schlüssel zu dem Zimmer bekommt und das auch so im Mietvertrag steht würde ich mich davon nicht abschrecken lassen. Ist doch genauso wie ein abgeschlossenes Einzimmerappartment oder ein Kellerraum oder ein Schuppen. Im Haus kann man sogar kontrollieren, wer dort hinein kommt.
Goldmurks, 30. Oktober 2017, um 16:57
Und falls dort wirklich Dynamit gelagert wird, so is die Gefahr auch relativ überschaubar: so leicht explodiert das Zeuch nun auch wieder nich
Und falls die Hütte mal am Kokeln is, sollte man ja eh vor die Tür treten und auf Distanz gehen
Juan-Miguel, 30. Oktober 2017, um 16:59
Nicht vergessen, Kopien des Mietvertrages beim Anwalt des Vertrauens zu lagern.
Juan-Miguel, 30. Oktober 2017, um 17:00
Heute ist Entscheidungstag
Ex-Füchse #11750, 30. Oktober 2017, um 17:11
Dieser Eintrag wurde entfernt.
Ex-Füchse #11750, 30. Oktober 2017, um 17:38
Dieser Eintrag wurde entfernt.
Goldmurks, 30. Oktober 2017, um 17:41
Spricht was dagegen, sich 'ne Kamera-Drohne zuzulegen und diese ma mehr oder minder unauffällich an dem zum Zimmer gehörenden Fenster vorbeifliegen zu lassen?
Ex-Füchse #11750, 30. Oktober 2017, um 17:52
Dieser Eintrag wurde entfernt.
Seb1904, 31. Oktober 2017, um 16:14
Frist wegen der Feiertage verlängert. Meine Jungs sind unschlüssig, wollen sich nicht strafbar machen, hätten aber gerne den günstigen Wohnraum.
Ex-Füchse #13152, 31. Oktober 2017, um 16:46
ist eine relativ einfache Sache ... Mängel in einem abgeschlossenen Raum können nicht zu Mietminderung führen . . .
einiges möglich, zB: Schimmel oder hier ist noch eingelagert oder, oder
sofern deine Freunde diesen Raum nicht benötigen, sollte ohne blödsinnige Klausel im Mietvertrag alles ok sein... der geschlossene Raum gehört meines Empfindens nicht zum Objekt und gilt als Tabuzone