Ex-Füchse #131357, 07. Dezember 2020, um 20:33
Habe gerade gelernt, dass man Lösegeldzahlungen als außergewöhnliche Belastung von den Steuern absetzen kann. Nur mal so.
Octopussy, 07. Dezember 2020, um 20:52
Cool. dann werde ich gleich mal meine Schwiegermutter entführen lassen und nach 2 Jahren (im Dezember) eben zahlen. Dann bekommen die Entführer ein kleines Handgeld und es ist eine win-win-win Situation (außer für die Schwiegermutter)